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"Die 'effigies' des Königs"

Das Porträt eines Königs ist nicht wie irgendein anderes Ölgemälde als schmückendes Kunstwerk zu betrachten. Es hatte die juristische Funktion eines Hoheitszeichens, das den regierenden Herrscher in effigie verkörperte, das heißt, in ebenbürtiger Nachbildung eine physisch verstandene Gegenwart der dargestellten Person erzeugte. Das Porträt stand für die tatsächliche Anwesenheit des Königs. Das alles gilt auch für das Bildnis des Königs von Bayern. 

Der Einsatz solcher Doppelgänger war schon in der Antike bekannt: Kaiser Caligula ließ in seinem Tempel eine Porträtstatue aufstellen, die täglich mit dem Gewand bekleidet wurde, das er selbst trug. In der Frühen Neuzeit nahm das Porträt König Ludwigs XIV. von Frankreich während seiner Feldzüge stellvertretend den Platz im Thronsaal von Versailles ein. 

Wie ernst diese Repräsentationsidee auch noch im Königreich Bayern genommen wurde, ist für die Regierungszeit König Ludwig I. (1825 – 1848) anschaulich zu belegen. Wer sich einer Majestätsbeleidigung schuldig gemacht hatte, musste im Kniefall vor dem Porträt des Königs um Verzeihung bitten.