AH! Was ist das Reinheitsgebot für Bier?
Das Reinheitsgebot besagt, dass Bier nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser hergestellt werden soll.
Doch welche Geschichte hat es? Wusstet ihr, dass es aus Bayern stammt und schon seit dem 16. Jahrhundert gibt und bis heute gilt?
Im Mittelalter (ca. 1100-1500) gab es verschiedene Brauordnungen durch die verschiedenen Teilherzogtümer in Bayern.
Die Bier-Brauer mischten in das Bier auch Zutaten wie Bilsenkraut, Stechapfel, Tollkirsche, Wermut, Schlafmohn oder Muskatnuss. Ziel war, das Bier im Aussehen und Geschmack zu verändern und zu verbessern. Solche Pflanzen wurden aber auch verwendet, um eine besonders berauschende Wirkung zu erhalten. Dies war auch gefährlich, weil bei zu hoher Dosierung, kann die Wirkung giftig oder sogar tödlich sein.
Bier war ein Grundnahrungsmittel für die Menschen. Deshalb sollten neue Regelungen ein preiswertes und gut verträgliches Bier sicherstellen.
Erste Brauordnungen gab es schon: 1156 in Augsburg (schlechtes Bier oder falsche Maßangabe wurde unter Strafe gestellt) und 1303 in Nürnberg (aufgrund einer Hungersnot sollte nur Gerste für das Bierbrauen verwendet werden und Weizen und Roggen für Brot). Später folgten andere Städte.
Im Jahr 1516 wurde in Ingolstadt das Reinheitsgebot vom bayrischen Herzog Wilhelm IV. und seinem Bruder Herzog Ludwig X. als Landesordnung verkündet: Das Bier sollte nur aus Wasser, Hopfen und Malz bestehen. Dies sollte auch der Sicherstellung der Lebensmittelversorgung dienen, da Weizen und Roggen für die Bäcker zum Brotbacken verbleiben sollte und Gerste für das Bierbrauen. Hefe und deren Wirkungsweise im Brauprozess kannte man damals noch nicht. Sie wurde erst später hinzugefügt.
Das Reinheitsgebot ist damit das erste Lebensmittelgesetz der Welt. Bis heute stellt es die Grundlage für die deutsche Braukunst dar, die weltbekannt ist.